I. Allgemeine Bestimmungen
1. Anwendbarkeit/Privatrechtsverhältnis/Versicherungsleistungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Hörgeräte Ohm und Kunden, betreffend dem Verkauf von Hörgeräten/Hörsystemen und Zubehör sowie betreffend Reparaturen, Wartungsarbeiten und Anpassungen von Hörgeräten/Hörsystemen. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, Hörgeräte Ohm stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher, d.h. natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft nicht zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Zwischen dem Kunden und Hörgeräte Ohm geschlossene Verträge sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der von Hörgeräte Ohm erbrachten Leistungen verpflichtet. Er wird von dieser Verpflichtung nur befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt wird, soweit diese die Entgelte für die Lieferung und Leistungen von Hörgeräte Ohm abdeckt und Zahlung erfolgt ist. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme der vorgenannten Träger sind vom Kunden nachzuweisen. Legt der Kunde eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen von Hörgeräte Ohm im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber Hörgeräte Ohm zur Zahlung der Leistungen verpflichtet.
2. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises behält sich Hörgeräte Ohm das Eigentum an den gelieferten Waren vor („Vorbehaltsware“). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Hörgeräte Ohm berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Hörgeräte Ohm hinzuweisen und Hörgeräte Ohm unverzüglich zu benachrichtigen, damit Hörgeräte Ohm ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
3. Haftung
Die Haftung von Hörgeräte Ohm und ihrer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Zahlungsbedingungen
Entgeltforderungen von Hörgeräte Ohm für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen werden mit Zustellung oder Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche von Hörgeräte Ohm nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
II. Besondere Bedingungen für Reparaturen, Wartungsarbeiten und Anpassungen oder sonstige handwerkliche Leistungen
1. Handwerksgerechte Ausführung, Ausprobung
Reparaturen, Wartungsarbeiten und Anpassungen von Hörgeräten/Hörsystemen erfolgen so, wie es bei Werksleistungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach Art des Werks erwartet werden kann. Eine zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den Möglichkeiten, wie sie handwerksgerechter üblicher Werkleistungen entspricht.
Im Falle einer Ausprobung (Leihvertrag) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb ab, welches nur wirksam wird, wenn das Ausprobegerät nicht innerhalb der vereinbarten Ausprobezeit (Dauer des Leihvertrages) zurückgegeben wird.
2. Zahlung
Reparaturen und Wartungsarbeiten, die außerhalb der Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Jahre an zuzahlungspflichtigen Geräten vorgenommen werden, bei denen ein Kassenanteil gezahlt wurde, müssen vom Kunden getragen werden, dies abzüglich der jeweils anteilig gültigen Reparaturpauschalen.
Bei vollständig privat gezahlten Hörgeräten sind die oben genannten Reparaturen und Wartungsarbeiten vollständig vom Kunden zu bezahlen.
3. Gewährleistung
Die Gewährleistung betreffend Reparaturen, Wartungsarbeiten und Anpassungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen Hörgeräte Ohm beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme der Werkleistung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
4. Rücktrittsvorbehalt
Ergibt sich trotz vorheriger handwerksgerechter, fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass die Reparatur, Wartung und/oder Anpassung des Hörgeräts/Hörsystems nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann Hörgeräte Ohm vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Geräts in dem Zustand, in dem es sich nach der Bearbeitung befindet. Kosten werden vom Kunden in diesem Fall nicht erhoben. Für den Fall der Kostenübernahme durch einen Kostenträger wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.
III. Besondere Bedingungen für Kaufverträge (ausgenommen Hörgeräte)
1. Abschluss des Kaufvertrages
Mit Auftragserteilung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, an das er 14 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn Hörgeräte Ohm das Angebot des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annimmt.
2. Lieferfähigkeit, Lieferfristen
Angaben zu Lieferfristen oder Terminen sind unverbindlich, soweit zwischen dem Kunden und Hörgeräte Ohm nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen und Termine können von den vereinbarten ebenfalls abweichen, wenn nach der Art der zu erbringenden Leistungen und unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien im Einzelfall längere Fristen angemessen sind und Hörgeräte Ohm die Gründe hierfür mitteilt. Hörgeräte Ohm ist zu Teillieferungen berechtigt, wobei Hörgeräte Ohm die hierfür etwaig anfallenden Mehrkosten zu tragen hat.
Hörgeräte Ohm hat das Recht, im Falle nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von Hörgeräte Ohm zu vertreten ist. Ist die vom Kunden bestellte Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Hörgeräte Ohm ihm dies mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als 14 Tagen haben der Kunde und Hörgeräte Ohm jeweils das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Abnahme des Kaufgegenstandes
Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht ab, ist Hörgeräte Ohm berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung entweder Erfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangt Hörgeräte Ohm Schadenersatz statt der Leistung, so beträgt der zu ersetzende Schaden 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Hörgeräte Ohm bei entsprechenden Nachweisen vorbehalten.
4. Gewährleistung/Sachmangel
Auf Sachmängel finden die gesetzlichen Regeln zum Gewährleistungsrecht Anwendung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichem Verschleiß (z.B. Batterien), unsachgemäßen Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege oder auf ausgelaufene bzw. auf die Verwendung von ungeeigneten Batterien zurückzuführen sind. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er Hörgeräte Ohm den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
IV. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die AGB im Übrigen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung ist in diesem Fall durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die den Interessen der Parteien am nächsten kommt und dem Vertragszweck nicht zuwiderläuft. Sollten Regelungslücken bestehen gilt vorstehende Regelung entsprechend. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(Hörgeräte Ohm, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand März 2020)
Ladestation für das Phonak Audéo Marvel M-R
Diese kleine Ladestation verfügt über einen Lithium-Ionen-Akku, der auch eine Schnellladefunktion unterstützt. Um den Ladevorgang zu starten müssen Sie Ihre Hörgeräte einfach in die dafür vorgesehenen Fächer stecken. Dieses kleine Hardcase mit Deckel ist ausschließlich für Phonak Audéo Marvel M-R geeignet. Durch seine Größe eignet es sich auch hervorragend für Reisen oder unterwegs.
Günstiges Einsteiger Hörsystem für preisbewusste Konsumenten
Um sich ohne finanzielles Risiko an Hörsysteme heranzutasten ist das Modell Vitus+ BTE von Phonak genau das Richtige, denn es ist ein zuverlässiges, robustes und erschwingliches Hörgerät im Einstiegssegment. Gutes Hören bedeutet Lebensqualität – es ermöglicht jedem, sich emotional und sozial frei zu entfalten und so das Leben in vollen Zügen zu genießen. Dieses Hörgerät bietet eine bessere Sprachverständlichkeit sowohl in Ruhe als auch im Lärm. Der Zusatz „Plus“ beim Hörgerätemodell Phonak Vitus+ steht für den Automaten, das bedeutet im Gegensatz zum Phonak Vitus ohne „Plus“ (+), passt es seine Einstellungen in geräuschvollen Umgebungen automatisch an. Es besitzt eine Zink-Luft-Batterie und ist aus einem sehr widerstandsfähigen Kunststoff gefertigt. Dadurch ist es zuverlässig vor Regen, Schnee, Hitze und Staub geschützt. Das Phonak Vitus+ BTE ist auch für mittelgradige- bis starke- Hörverluste geeignet und liefert Leistung in einer Vielzahl von Hörsituationen ohne lästiges Pfeifen. Dieses Hörgerät ist die ideale Lösung für Kunden, die sich ein diskretes Hörgerät mit zuverlässiger Phonak Hörleistung wünschen.
Mühelos Fernsehen ohne die Nachbarn zu stören
Mithilfe des Oticon TV Adapters 3.0 können Sie Ihre Oticon-Hörgeräte als kabellose Stereo-Ohrstecker nutzen um Ihre Lieblibgs-TV-Serie in gewünschter Lautstärke zu genießen, aber auch Musikliebhaber werden Ihre große Freude daran haben. Vergessen Sie lästige Kabel oder Kopfhörer, übertragen Sie den Ton vom Fernseher oder einem anderen elektronischen Audiogerät direkt und drathlos an Ihre Oticon-Hörgeräte und das ohne weitere Schnittstelle. Der Ton bleibt erhalten, selbst wenn Sie den Raum verlassen um beispielsweise schnell einen Snack aus der Küche zu holen. Dank der Blootooth-Übertragungsweite von 15 Metern verpassen Sie nichts mehr! Die Zimmerlautstärke des Ausgabegerätes kann unabhängig von Ihren Hörgeräten lauter oder leiser eingestellt werden, ganz so wie es Ihr Partner wünscht. So kann jeder das Programm in einer für ihn angenehmen Lautstärke verfolgen. Störende Raumgeräusche werden selbstverständlich nicht mit übertragen. Koppeln Sie beliebig viele Hörsysteme mit dem Oticon TV Adapter 3.0 – einzige Voraussetzung ist, dass sie über die Velox Technik verfügen. Diese sind in den Modellen Oticon OPN, Oticon OPN S, Oticon OPN Play, Oticon Siya und Oticon Xceed zu finden. Durch die geringen Maße von 124 x 80 x 21 mm fügt es sich unauffällig in Ihr Zuhause ein und fällt nicht störend ins Blickfeld. Erleben Sie ein besseres Sprachverstehen, eine individuelle Fernsehtonlautstärke ohne andere zu stören und das wahlweises Zu- oder Abschalten der Hörgeräte Mikrofone.